Häufige Fragen zum FAIRGRÜN Garten- und Landschaftsbau in Reutlingen
Von Hand. Mit Herz. Für Grünes.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um unsere Arbeit. Finden Sie Ihre Antwort nicht? Dann fragen Sie uns einfach – wir sind gerne für Sie da.
Inklusionsunternehmen bezeichnen in Deutschland Unternehmen mit einem besonderen sozialen Auftrag: die Umsetzung von inklusiver Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen.
Das SGB IX definiert mittels § 215 bis § 218 die Anforderungen. Sie besetzen mindestens 30% und höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen. In erster Linie müssen sie sich durch den Verkauf ihrer Dienstleistungen oder Produkte wirtschaftlich tragen.
Erfahren Sie mehr bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsunternehmen e.V. (bag if): https://bag-if.de